"Himmel"

In den deutschen Postillen wird ja momentan die Polizei für die Aktion “Himmel” gelobt. Beispielsweise in diesem Artikel im Spiegel. Man denkt nun als erstes: Geschieht diesen Idioten recht. Nur wie üblich, hat die Realität ein paar Facetten mehr und wahrscheinlich wird am Ende von der genannten Zahl 12.000 wesentlich weniger uebrig bleiben. Einen interessanten Einblick in die Aktion bietet der Artikel von Udo Vetter, seines Zeichens bloggender Rechtsanwalt im Artikel “Vom “Himmel” in die Hölle”. Sein Bericht über einen Mandaten zeichnet ein etwas anderes Bild: So wie es aussieht, war auf dem gleichen Server ein Portal für sogenannte Teen-Photos. Teen bedeutet im Sprachgebrauch dieser Branche die Zeitspanne von 18-19. Man mag jetzt davon halten, was man will, aber diese Photos sind legal. Man hat sich jetzt anscheinend nicht allenortens die Mühe gemacht, zu unterscheiden, ob auf das legale oder illegale Portal zugegriffen worden ist. Mancherorts scheint das blosse Vorhandensein der IP-Addresse in den Logfiles einen hinreichenden Anfangsverdacht ergeben zu haben, ohne das geprüft worden ist, was dieser User wirklich auf dem System gemacht hat. Am Ende kam es, dann wie es kommen muss:

Mein Mandant, stellte der Staatsanwalt im Abschlussvermerk fest, habe “offenbar eine Vorliebe für junge Frauen und lade gezielt solche Bilder aus dem Internet”. Einige zehntausend solcher Fotos fand die Polizei auf der Festplatte meines Auftraggebers. Das reichlich bemühte Fazit der Auswerter, wenigstens ein halbes Dutzend der knapp 50.000 Bilder könnte vor Gericht als kinderpornografisch durchgehen, teilte der Staatsanwalt nicht. Es handele sich um legale Inhalte. Für Moral seien die Ermittlungsbehörden nicht zuständig. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ein.

Für den Mandanten von Herrn Vetter hatte diese Aktion übrigens doch erhebliche Folgen:

Bei meinem Mandanten wurden Büro und Wohnung durchsucht. Seine Frau und sein Chef zogen schon zu Beginn der Aktion die naheliegenden Konsequenzen. Dass mein Mandant nach Monaten einen schmucklosen Einstellungsbescheid ohne ein Wort des Bedauerns erhielt, interessierte sie nicht sonderlich. Über das Umgangsrecht mit den Kindern wird demnächst entschieden.

Ich glaube die Tateinheit von Vorratsdatenspeicherung und Suchmaschinen werden uns noch sehr interessante Zeiten bescheren. Insbesondere, wenn die Ermittlungsbehoerden auf die geschilderte Art und Weise arbeiten.