von der Leyen anscheinend angezeigt wegen Besitz und Verbreitung von KiPo

Nachdem man ja Herrn Tauss aufgrund einer ungeschickt angestellten Recherche von der politischen Bühne entfernt hat, bin ich gespannt, wie Frau von der Leyen jetzt dieser Anzeige ausweicht: Man hat anscheinend die Dame wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie angezeigt, da sie auf einer Pressekonferenz entsprechendes Material gibt. Ich bin gespannt, wie diese Anzeige abgeschmettert wird, aber ich vermute man wird sich auf eine Argumentation entlang von Absatz 5 des Paragraphen 184b Strafgesetzbuch entlassen wird:

(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

Man wird wahrscheinlich sagen, das Frau von der Leyens Vorstellung auf jener Pressekonferenz eine rechtmaessige dienstliche oder berufliche Pflicht war, obwohl die sich eigentlich nicht auf Absatz 1 des Paragraphen bezieht in dem folgendes zu finden ist:

[...] 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder [...]