Grundrechte

Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Versammlungsverbot in der Heiligendammsperrzone:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.