Nachtrag zu "Shootgun Wedding"

Wie schwachsinnig, die ganze Diskussion um Zwangsehen ist, in die jetzt eine Reihe von Politiker verfallen, merkt man wenn man sich ein wenig mit der Thematik beschäftigt. Paragraph 240 des StGB sagt:

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Paragraph 54 des AufenthG sagt zum Thema der Abschiebbarkeit:

1. er wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist,

Fassen wir also zusammen:
• Die Zwangsehe als solche ist seit letztem Jahr eh strafrechtlich sanktioniert.
• Ausweisen kann man den Täter auch, wenn nicht andere Gründe entgegenstehen. Gründe die auch verurteilten Straftätern zustehen.
Die “Kein-Platz-in-Deutschland”-Sprache sollte auch so schnell wie möglich verschwinden. Die Feststellung, für wen in Deutschland Platz ist, obliegt immer noch den Gerichten und keinem marodierenden rhetorischen Lynchmob aus Medien und Politikern. Deswegen nennt sich unser Gemeinwesen auch Rechtsstaat. Und dabei sollten wir es belassen.