Zufall ?

Aus dem Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht)(herunterladbar beim Bundesministerium für Finanzen):

Für die Zwecke dieses Berichtes ist demzufolge von einer jahresdurchschnittlichen Regelsatzsteigerung in 2009 von 1,9 Prozent und in 2010 von 2,3 Prozent auszugehen. Daher wird für 2010 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4.368 Euro (364 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 7.860 Euro (655 Euro/Monat) in Ansatz gebracht.

Die Tage von dpa verteilt:

Berlin (dpa) - Hartz-IV-Empfänger sollen höchstens 5 Euro mehr im Monat bekommen. Nach den Plänen der Bundesregierung wird der Regelsatz von 359 auf bis zu 364Euro angehoben.

Aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar 2010:

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

Dieses Urteil hat den Neuberechnungsprozess überhaupt erst angestossen. Das das jetzt so hoppladiholper über die Bühne gehen muss liegt in einer Anordnung des Senats im Urteil begründet:

Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.

Soweit so gut …. der Punkt ist: Das oben erwähnte Dokument ist aus dem November 2008:


Warum habe ich erhebliche Zweifel, das ein im Februar 2010 angestoßener Neuberechnungsprozess, der zu dem gleichen Ergebnis führt, wie ein Dokument vom November 2008, irgendetwas anderes ist, als ein Fehdehandschuh in Richtung BVG und damit in Richtung Grundgesetz? Ich glaube nicht daran, das gaaaaaanz zufällig hier in der Neuberechnung der gleiche Betrag herausgekommen ist, der schon 2008 in einem Dokument aufgetaucht ist. Von soviel Unverfrohrenheit sollte doch so langsam auch mal der beinharte FDP/CDU-Wähler die Nase voll haben. Wenn man mal die Hartz4-Empfänger und die Sozialstaatsdiskussion vollkommen außen vor lässt, so ist die eklatante Missachtung des BVG und damit des Grundgesetzes der eigentliche Skandal. Ich hoffe, das sich das BVG dazu durchringen kann bei sicherlich jetzt anstehenden Bewertung dieser “Erhöhung” eine deutliche Ohrfeige in Richtung der Bundesregierung zu erteilen. So kann und darf man mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht umgehen.