Ermächtigung

Das BGH hat geurteilt, das die Ermächtigungsgrundlage für die Onlinedurchsuchung fehlt. Herr Schäuble wettert dagegen und will jetzt mit neuen Gesetzen die nötige Grundlage schaffen. Treffenderweise sollte er das ganze als Ermächtigungsgesetz bezeichnen. Dann wäre auch gleich dem naivsten Menschen klar, worum es hier geht: Die Einschränkung verfassungsmässiger Grundrechte. Das andere Gesetz, das diesen Namen trug,schränkte auch ein solches Recht ein und führte uns in eine ganz dunkle Zeit. Obiges Gesetz würde uns in einen Staat führen, der unter einem alles sehenden Auge von Beamten und Präventionsbeauftragten stehen würde. Und wir wüssten nicht einmal, wann man uns auf die Finger guckt.