Sozialgericht Bremen ./. Shopblogger

Viele Menschen haben mittlerweile ein intutives Verständnis erlangt, wie die Dinge im Internet so funktionieren. Auch wenn sie nicht wissen, warum das so sind, leben sie damit und können damit umgehen. Medienkompetenz eben. Das Internet hat mittlerweile den Status eines Kommunikationsmittels mit einer ebenso hohen Relevanz wie das Telephon. Nun fällt es insbesondere rechtlichen Personen immer etwas schwer, diese Änderung zeitnah nachzuverfolgen. Ein schönes Beispiel ist da die “LinktmichnurwennmireuerInhaltgefällt”-Policy des ADAC. Ich habe mich dazu schon geäussert und werde es an dieser Stelle nicht nochmals tun.
Jetzt muss aber feststellen, das es Organisationen gibt, die auf dem Weg in die Informationsgesellschaft noch einen erheblich längeren Weg vor sich haben. c0t0d0s0.org proudly presents: Shooooooooooopbloooooooooger versus Soooooooziiiiiiiiaaaaaalgericht Breeeemen. Was ist passiert? Der Shopblogger erhält eine Vorladung zum Sozialgericht des Stadtstaates Bremen, fragt sich warum und drückt seine Verwunderung in einem Weblogeintrag aus, den er mit “Sozialgericht Bremen” ueberschreibt. Nun verwendet eigentlich jede Software zur Bereitstellung von Weblogs diese Überschrift in den Title-Tags. So weit,so nix Besonderes. Also keine Domainregistrierung oder ähnliches.
Jetzt kommt Google ins Spiel. Google verfügt über einen Mechanismus, der sich da Pagerank nennt. Dieses Verfahren sorgt dafür, das die möglicherweise relevantesten Suchbegriffe zuerst angezeigt werden. Zum Leidwesen von Namensinhabern betrachtet Google nicht nur dessen Seiten als relevant, sondern auch andere Seiten, auf denen dieses Wort vorkommt. Es kann sogar vorkommen, das eine fremde Seite als relevanter angesehen wird, und so vor der Seite des Namensinhabers angezeigt wird. Letzer Umstand lässt sich mit ein wenig Wissen über den Pagerank schnell und einigermassen sicher beseitigen. Aber auch das ist nicht der Fall. Der Eintrag des Shopbloggers kommt nach den Seiten des Sozialgerichtes Bremen … wenn man weiss wo man gucken muss, aber dazu später mehr. Ich will mich nun nicht die rechtliche Seite behandeln, davon habe ich zu wenig Ahnung, das kann man besser bei Vertretbar nachlesen.
Also … worum geht es nun. Um dieses Suchergebnis:


Platz 7 bei der Suche nach “+sozialgericht +bremen” bei google.de. Und führte zu einem Brief mit dem Inhalt:

Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header "S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n (*)" auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen

nebst Androhung gerichtlicher Schritte, wenn dies nicht entfernt wird.
Okay, vor meinem geistigen Auge taucht gerade die Direktorin des Gerichts aus, die zwischen den Jahren versucht, einem Anfall akuter Langeweile durch einen Vanitysearch zu entgehen. Flugs also obige Suchbegriffe eingegeben. Und was muss die gute Dame sehen. Die Einträge der eigenen Institution sind dank des CMS von bremen.de kaum zu erkennen. Das sieht nämlich etwa so aus:



Trotz dieser Gestaltung schaffen es diese Seiten dennoch auf respektabele Plätze 2-4 bei google.de. Nun kann man ob dieser Erkenntnis auf zwei Ideen kommen: Bedrohen wir doch mal gerichtsbewehrt alle, deren Seiten für irgendjemanden irgendwann mal für wenige Sekunden für die Seiten des Sozialgerichts gehalten werden können. Oder man verbessert die eigene Präsentation im Netz so, das dieses garnicht auftauchen kann. Zum Beispiel dadurch, das man dem Betreiber von “bremen.de” zwecks einer besseren Gestaltung in den Hintern tritt oder beim Domainhoster der Wahl die Domain “sozialgericht-bremen.de” sich deligieren laesst, um dann dort eine Umleitung einzurichten. Das Sozialgericht hat sich für ersteres entschieden.
Was wirklich passiert: Zahlreiche pagerankstarke Webseiten verweisen auf diesen Fall und heben damit Björns seite noch höher im Pagerank.
Was hat man damit erreicht: Das Gegenteil von dem, was man eigentlich wollte.
Und was sollte man daraus als Erkenntnis mitnehmen f: Bevor man gegen ein Problem, das man mit der Auffindbarkeit in Google hat, gerichtlich vorgehen will, sollte man jemanden Fragen, der sich mit Google auskennt. Beispielsweise eine Firma, in der eine sehr gute Freundin von mir arbeitet.
Und was lernt man als Beobachter der ganzen Angelegenheit: Manche Organisationen haben eben auf dem Weg zur Informationsgesellschaft noch einen längeren Weg vor sich als andere.
Update: Björn hat noch einige Updates zu der Situation in seinem Weblog gegeben … hier,hier und hier.
Update: Das Sozialgericht hat sogar schon die erste Auszeichnung … den AntiSEO Award