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Kann Onkel Heise lange Texte konzentriert lesen?Sunday, June 17. 2007Comments
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Danke c0t0d0s0:-) Eine seht informative augenöffnende Zusammenfassung, finde ich.
Hatte mich eben schon durch einige quälend lange Kommentar-und-fast-Flames auf dem Heise-Newsticker gelesen, als ich deinen Text fand. Tja... auch ich hatte mir natürlich erstmal 'ne "Meinung" gebildet, ganz basierend auf den "hochkarätig rechercheirten" Heise-Artikel. Ich wünsch dir viele neue Leser deines Blogs!
Wer einen Blog betreibt und andere so kritisiert, sollte sich mal Gedanken über Rechtschreibung, Grammatik und den grundsätzlichen Unterschied zwischen "dass" und "das" machen.
Interessant, das jedweder Diskurs in Onlinemedien immer auf Rechtschreibung heruntergezogen wird, ohne auf den eigentlichen Punkt einzugehen. In diesem Fall, das der Text, den ich kritisiere, einfach nur schlecht recherchiert ist.
Was ist schlimmer: Ein Blogger, der seine Gedanken in den Rechner hackt, oder ein Journalist, der nicht recherchiert?
Achja ... einen Punkt habe ich noch: Die noch grundlegendere Frage, die sich aus deinem Kommentar ergibt: Haben Menschen, die aus irgendwelchen Gründen der Rechtschreiung nicht mächtig sind, weniger Recht am öffentlichen Diskurs teilzunehmen? Vielleicht bin ich Legastheniker ... vielleicht bin ich erst kürzlich zugewandert ... vielleicht habe ich einfach nur einen tierischen Kater von gestern ... oder keine Zeit gehabt, den Text noch mal Korrektur zu lesen ... viele Gründe, aber keiner macht den Inhalt unrichtiger ...
Am Ende ist Rechtschreibung immerhin nur eine Norm, keine Verpflichtung
Danke für die saubere Recherche, es ist erschreckend wie Heise die niedersten Triebe seiner Leser befriedigt und diese kritiklos miteinstimmen.
Selber denken scheint nicht nur Bild-Lesern zu widerstreben. Felix
Und die Heisetrolle ziehen über Deine Rechtschreibung her. Ich lach' mich schlapp.
Vor lauter Rechtschreiben vergisst man da schon gerne mal das Denken. Ich bedanke mich an der Stelle recht herzlich für den doch nicht ganz unwichtigen Hinweis. Hab mich von Heise so ca 1992/93 verabschiedet, schau' aber doch ab und an mal in die News rein. Und das ist, wie ich gerade wieder feststellen muss, vielleicht garnicht so gut. Wird man da doch für nicht minder blöd verkauft wie in anderen bunten Magazinen auch.
Ach ... am meisten aergere ich mich über mich selbst ... ich habe den Text vorhin auch durchgelesen und gedacht "Den hättest du wirklich mal korrekturlesen können". Ist ja nicht so, als könnte ich das nicht. Das ganze ist nicht meine Rechtschreibung, sondern eigentlich nur das, was herauskommt, wenn ich einen Text schnell in den Rechner tippe und mich dann anderen Dingen zu wende ... hätte mir klar sein müssen, dass man bei Heise anders vorgehen muss ...
Oft gedacht, selten so fundiert belegt (bekommen). Danke Jörg - fürs Lesen, fürs Kommentieren und für auf den Punkt bringen!
> "PS: Nebenbei ... wenn man sich die Fußnote 19 auf Seite 19 durchliest, moechte man eigentlich eher am technischen Sachverstand des Beklagten zweifeln."
Ist das nicht Sinn und Zweck?
Nunja ... zu einer so bloeden Ausrede würde einen wohl kein Anwalt raten ... "Hey, ich weiss was Bittorrent ist, aber nen Handbuch kann ich trotzdem nicht lesen".
Besser waere vielleicht gewesen, auf zuviel IOPS abzuheben, die das mitloggen erzeugt ...
Das Problem scheint zu sein, das Artikel (nicht nur Heise) einfach von anderen Nachrichtenforen abgeschrieben/übersetzt/angepasst werden, ohne den Gehalt wirklich zu prüfen. Im nachhinein lässt sich dann nur schwer feststellen, wer solchen Blödsinn eigentlich ursprünglich verzapft hat. Fehlt eigentlich noch ein 20 Minuten Feature auf Pro7 oder Sat1:
11.06: news.com http://news.com.com/8301-10784_3-9727965-7.html 15.06: the inquirer http://uk.theinquirer.net/?article=40353 16.06: heise http://www.heise.de/newsticker/meldung/91253
Sehr ambitionierter Blogeintrag. Ich finde es sehr gut, dass du nicht alles glaubst und versuchst den Dingen auf den Grund zugehen. Aber meiner Meinung nach hast du den Artikel und das eigentliche Problem verkannt, was bei der Schreibweise des Heise Artikels zugegebenermaßen auch schnell passieren kann. Der Vorwurf des "fehlenden Sachverstandes" bezieht sich auf die Tatsache, dass flüchtige Informationen im RAM rechtlich als angefallene Informationen (bzw. Dokumente) gewertet werden. Die Rechtslage in den USA ist nämlich so, dass nur Daten (bzw. Dokumente) herausgefordert werden können, die auch tatsächlich angefallen sind (hier: Serverlogs). Dummerweise produziert Torrentspy keine solche, so dass der Kläger im Regen steht. Ein Gesetz welches Torrentspy verpflichtet, solche Daten anzulegen, besteht schon aufgrund der Tatsache nicht, dass es sich bei Torrentspy nicht um ein amerikanisches Unternehmen handelt. Und hier kommt der „fehlende Sachverstand“ des Gerichts ins Spiel. Es wird davon ausgegangen, dass durch das kurzzeitige Zwischenspeichern im RAM die zum Beweis verwendbaren Dokumente bereits erstellt wurden und diese deshalb dem Kläger, wenn auch zunächst in verschlüsselter Form vorgelegt werden müssen. Eine vergleichbare Argumentation, übertragen auf eine andere Technologie, wäre ungefähr folgende: Die öffentlichen Fernsprecher der Telekom wurden bereits mehrere Male zur telefonische Belästigungen eines Bürgers missbraucht. Dieser Bürger verlangt deswegen vor Gericht von der Telekom, dass diese die Aufzeichnungen der Gespräche herausgibt, so dass der Täter identifiziert werden kann. Die Telekom aber hat diese Gespräche gar nicht aufgezeichnet, denn es gibt kein Gesetz welches sie dazu verpflichtet. Dies trägt die Telekom vor Gericht vor. Doch der „technisch äußerst sachverständige“ Richter gibt dem Kläger recht. Schließlich wurde die Sprache in Form von elektromagnetischen Schwingungen über das Kupferkabel übertragen. In diesem Moment gelangte die Telekom in Besitz dieses Gesprächs und ist deshalb verpflichtet dieses herauszugeben.
Ich denke durch dieses Beispiel, wird klar, dass der technische Sachverstand des Gerichts in Bezug auf RAM nicht gegeben ist. RAM hat nicht die Aufgabe Daten zu archivieren oder zu speichern. RAM ist notwendig, um Daten zu verarbeiten, so wie das Kupferkabel notwendig ist, um Sprache zu übermitteln. Nur weil sich die Daten (Schwingungen) kurzzeitig in diesem Medium befunden haben, bedeutet dies NICHT, dass dadurch vor Gericht verwertbare Daten entstanden sind. Schließlich müssen nicht unerhebliche Zwischenschritte stattfinden, um die Daten dann wirklich zu archivieren. P.S. Ich habe das Urteil gelesen! Gruß
Nur hat der Beklagte zugegeben, das es kein Problem waere fuer Ihn Serverlogs zu halten, wenn es sich um zu access-Logs vergleichbare Datenmengen haelt. Er hat sich ja damit ausgeredet, das die Datenmengen schlichtweg zu gross waeren. Das wurde allerdings widerlegt.
Du interpretierst das Urteil leider falsch. Und da der Betreiber meines Wissens ein US-Amerikaner ist, obliegt er sehr wohl der amerikanischen Jurisdiktion. Das Urteil fordert mithin nicht das Archivieren des Arbeitspeicher, sondern nur, das access-Logs auf die Festplatte geschrieben werden. Mehr nicht ... siehe Seite 20 Zeile 8 bis 11. |
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Glaubt man einem der großen Nummer im IT-News Bereich in Deutschland dann müssen Serverbetreiber jetzt den Inhalt vom Arbeitsspeicher irgendwie archivieren oder von mir aus auch weglegen. Dazu schrub Heise auch eine News. Was dann kommt ist ...
Tracked: Jun 17, 18:13